Ist ein Schaden entstanden, von dem der Vermieter erwartet, dass der Mieter dazu aufkommt, muss er beweisen, dass der Mieter wirklich dazu verantwortlich ist. ) ggf. hinein der Wohnung bestand können. Der Hausmeisterdienst kann zu diesem Vorabtermin wenn schon versichern, ob durch den Mieter Schäden entstanden sind, die eventuell von dessen Haft